Lichtallergie
Besonders im Frühjahr aktuell – und eigentlich nie eine „Allergie“… Die Sonnenunverträglichkeit ist nichts anderes als ein plötzliches Zuviel an Sonne! Unsere sonnenentwöhnte Winterhaut bekommt in den ersten Sonnentagen des Frühjahrs ganz einfach eine Überdosis Licht ab. Das gleiche kann passieren, wenn wir uns am ersten Urlaubstag in Spanien stundenlang in die Sonne legen. Zwar verständlich, denn die zwei Wochen sind schnell vorbei, aber ziemlich ungesund.
Und das passiert, obwohl man sich mit teurer Sonnencreme eingecremt hat – wieso eigentlich? Ganz einfach: Das Opfer hat zu wenig Sonnencreme genommen. Aber es war doch mit Lichtschutz-Faktor 30?!! Nun, der LSF 30 wird erreicht, wenn man eine bestimmte Menge der Creme auf eine ganz bestimmte Hautfläche aufträgt –und die Erfahrung zeigt, dass man meist nur die Hälfte dieser Menge verwendet, sonst schmiert es zu sehr herum. Und leider bedeutet die Verwendung der Hälfte der erforderlichen Sonnencreme nicht, das man jetzt einen wenigsten halben LSF erhält, sondern es ist viel weniger: √30 = 5,47.
Man muss dann wohl nach kurzer Zeit nochmal die gleiche Menge eincremen –und natürlich auch in den ersten Tagen die Mittagssonne doch eher meiden.
Ach ja, und unter einem Sonnenschirm bekommt man auch ausreichend UV-Licht ab, je mehr an blauem Himmel man sehen kann, umso mehr Strahlen erreichen einen.
Sollte sonnenangepasstes Verhalten, entsprechende Kleidung und reichlich Creme doch nichts nützen, kann man sich beim Hautarzt durch dessen UVB-Lampe abhärten lassen. Mit der Sonnenbank geht es nicht, es sind die falschen Wellenlängen und dann auch noch viel zu viel, sodass man da sicher eine ziemliche Lichtreaktion entwickelt.
Wir halten die „Lichtallergie“ für eine Krankheit im versicherungstechnischen Sinne, wenn sie bereits hier in Deutschland zu Beschwerden führt, eine Lichttherapie kann zu Lasten der Krankenkasse erfolgen; sollten Sie sie aber nur in Ägypten bekommen, ist das Ihre Privatangelegenheit. Anders ausgedrückt, nur vor der Frühjahrssaison ist eine ärztliche Behandlung „auf Kasse“.